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Unsere Betreuerinnen

Jede Betreuerin wird zu einem 90 minütigen Eignungs- und Einführungsgespräch eingeladen. Dabei werden Ausbildung, Beruf, Hobbies, spezielle Interessen, Sprachen und Erfahrungen in der Kinderbetreuerin erfasst. Wir bieten Beratung im Zusammenhang mit Entlöhnung, Vertragsabschluss, Versicherung, und AHV-Vorschriften etc. an. Die Referenzen der Betreuerinnen werden gewissenhaft überprüft.

Haftpflichtversicherung: Jede aktiv angemeldete BetreuerIn ist durch care 4 kids bei der AXA Winterthur Versicherungen versichert. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden (Fahrlässigkeit ausgeschlossen), die während der Arbeitszeit verursacht werden.

Weiterbildung: care 4 kids bietet regelmässige Weiterbildung für Babysitter und Eltern an. Dabei werden von Gastreferenten Themen rund um die Kinderbetreuung  behandelt.

Entlöhnung: BetreuerIn und Eltern einigen sich über eine angemessene Entlöhnung. Dabei sollen Alter, Erfahrung und Qualifikation, sowie Anzahl der Kinder, Arbeitsaufwand und Erwartungen berücksichtigt werden.

Lohnansätze / Richtlinien gemäss der Hauswirtschaft Zürich:

Gymnasium- und Sekundar- SchülerInnen, Lehrlinge (noch bei den Eltern wohnhaft):
Alter 14-17            min. Stundenlohn von Fr. 8.00 - max. Stundenlohn von Fr. 12.50
Alter 18-20            Stundenlohn von Fr. 15.00

Erwachsene:

Studierende           min. Stundenlohn von Fr. 17.00 - max. Stundenlohn von Fr. 20.00/22.50
Nannies                 min. Stundenlohn von Fr. 20.00 - max. Stundenlohn von Fr. 25.00/27.00
 
Festanstellung: Bei gleichbleibender monatlicher Stundenzahl schlagen wir einen Fixlohn vor (z.B. 20 Stunden x  Fr. 25.00 x 4.33 Wochen = Fr. 2‘165.00 Bruttolohn). Ein Vollzeitpensum beträgt 43 Stunden pro Woche und ein Monat hat 4.33 Wochen. Bei unregelmässiger monatlicher Stundenzahl wird im Stundenlohn mit Ferienentschädigung gerechnet.

Abends: Es besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Stundenlöhne für abendliche Einsätze bei wachen oder bei schlafenden Kindern festzusetzen.  24-Stunden Einsatz/Übernachtung: Die Pauschale liegt zwischen Fr. 125.00 – Fr. 250.00. 

Massnahmen zur Anstellung von Erwachsenen:

  • Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich
  • AHV/ALV/EO anmelden
  • Obligatorische Betriebs- und evtl. Nichtbetriebsunfallversicherung abschliessen
  • Arbeitsbewilligung für ausländische Frauen anfordern oder das Arbeitsverhältnis melden
  • Evtl. BVG (ab Fr. 20‘520.00 Jahreseinkommen)
  • Evtl. Krankentaggeldversicherung, Mutterschaftsversicherung

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.